Kanzlei für Familien- und Erbrecht

Andrea Kroth-Decher
Rechtsanwältin § Fachanwältin

Frohsinnstr. 1         

63739 Aschaffenburg 

06021-4525477

06021-4525478

kanzlei@kroth-decher.de

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RECHTSANWÄLTIN ANDREA KROTH-DECHER
BESTMÖGLICHER RECHTSBEISTAND FÜR SIE

Ihre Anwältin im Erbrecht


Erbrecht

Ich berate Sie gerne bei der Aufsetzung eines Testaments und der Regelung Ihrer Erbnachfolge. Im Erbfall treten der Erbe oder die Erben in die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers sowohl hinsichtlich der Vermögenswerte als auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten ein. Regeln Sie Ihre Nachlassangelegenheit nicht durch letztwillige Verfügung, entweder in Form eines handschriftlichen Testamentes, eines notariellen Testamentes oder notariellen Erbvertrages, gilt die gesetzliche Erbfolge.


Durch Ihre letztwillige Verfügung haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Verteilung Ihres Nachlasses auszuüben. Grenzen setzt der Gesetzgeber durch Verankerung der Rechte der Pflichtteilsberechtigten und deren Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Pflichtteilsberechtigt ist der Ehegatte, Abkömmlinge und bei Kinderlosigkeit auch die Eltern des Erblassers.


Die Möglichkeit einer vorweggenommenen Erbfolge unter Miteinbeziehung sämtlicher Abkömmlinge stellt eine Möglichkeit dar, spätere Nachlassstreitigkeiten unter den Erben oder auch Pflichtteilsberechtigten, sowie Vermächtnisnehmer zu vermeiden.

Nicht zuletzt ist in fraglichen Fällen auch die Errichtung eines Behindertentestamentes anzuraten.
Es kann auch mit dem Betroffenen ein Pflichtanteilsverzicht vereinbart werden. Dies geschieht meist im Wege einer Ausgleichszahlung. In komplexeren Fällen kann ein Erbvertrag vereinbart werden. Schenkungen sind dabei zu berücksichtigen. Ich berate Sie gerne beim Aufsetzen eines rechtlich einwandfreien und nicht angreifbaren Testaments oder Erbvertrages. Sie können auch hier Ihr ganzes Vertrauen in meine Erfahrung und Kompetenz setzen. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der über die korrekte Umsetzung des Letzten Willens wacht. Andererseits berate ich Sie gerne, wenn Sie im Rahmen eines Erbfalles als betroffener Erbe oder Pflichtteilsberechtigter in Nachlassstreitigkeiten geraten.
Hier wird geprüft, welche gesetzlichen Grundlagen auf Ihren Fall anzuwenden sind. Die Erfolgsaussichten auf Durchsetzung oder Abwehr vermeintlicher Ansprüche werden eingeschätzt.

In Nachlasssachen spielen auch Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht eine Rolle.

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